sozialversicherungsausweis-hilfe.de

Digitaler Helfer zur Vorbereitung Ihres Sozialversicherungsausweis-Antrags

Antragshilfe für den Sozialversicherungsausweis

Bereiten Sie Ihren Antrag auf den Sozialversicherungsausweis digital vor – wir helfen beim Ausfüllen und Weiterleiten.

Servicegebühr: 14,99 € inkl. MwSt.
Professionelle Frau arbeitet am Laptop für Online-Antrag
sozialversicherungsausweis-hilfe.de ist ein unabhängiger Dienstleister zur Unterstützung bei der Beantragung des Sozialversicherungsausweises (Versicherungsnummernachweis). Wir prüfen Ihre Angaben und helfen kostenpflichtig (14,99€) beim Ausfüllen. Auf Wunsch leiten wir den Antrag an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter. Wir sind kein offizieller Anbieter und stehen in keiner Verbindung zur Deutschen Rentenversicherung. Den Sozialversicherungsausweis können Sie auch kostenlos direkt bei der Behörde beantragen.

Wie funktioniert es?

Kein Papierkram, keine langen Warteschlangen, keine komplizierte Amtsprache – wir unterstützen Sie beim Ausfüllen und Prüfen Ihres Antrags. Beachten Sie, dass wir kein staatliches Organ, keine Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung sind, sondern ein privater Verlag.

Online-Formular für Sozialversicherungsausweis

Schritt 1 - Formular ausfüllen

Füllen Sie das Online-Formular aus.

Füllen Sie Ihr EORI-Antragsformular online aus – einfach, verständlich und ohne Papierkram. Unser Service führt Sie Schritt für Schritt durch alle erforderlichen Angaben und prüft Ihre Eingaben auf Vollständigkeit. Sie geben Ihre Basisdaten (Name, Geburtsdatum und Anschrift) ein, und wir unterstützen Sie dabei, dass Ihr Antrag korrekt vorbereitet und auf Wunsch an die entsprechende Stelle übermittelt wird.

Schritt 2 - Übermittelung des Antrags

Formular prüfen & vorbereiten

Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, prüfen wir Ihre Angaben auf Vollständigkeit und bereiten das Dokument für die Einreichung vor. Sie erhalten das fertige Formular zum Download oder auf Wunsch per Post. Hinweis: Die Ausstellung Ihres Sozialversicherungsausweises erfolgt ausschließlich durch die zuständige Behörde. Sobald Sie den Antrag eingereicht haben, sollten Sie den Ausweis innerhalb von 7 bis 14 Tagen direkt von der Deutschen Rentenversicherung oder Ihrer Krankenkasse erhalten.

Erfolgreiche Antragsübermittlung mit PDF-Download

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Sozialversicherungsausweis

Ihr Antrag wird von uns umgehend bearbeitet und an die zuständige Stelle bzw. Krankenkasse übermittelt. In der Regel erhalten Sie Ihren vorläufigen Sozialversicherungsausweis innerhalb von 7-14 Werktagen. Das offizielle Dokument der Deutschen Rentenversicherung erreicht Sie dann etwa eine Woche nach Zustellung des vorläufigen Ausweises per Post. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Besondere Bedeutung kommt vor allem der Versicherungsnummer zu, die als eindeutige Identifikation im Sozialversicherungssystem fungiert. Diese Nummer ist unerlässlich, beispielsweise für die Kontaktaufnahme mit der Deutschen Rentenversicherung. Auch bei der Beantragung von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Grundsicherung ist die Versicherungsnummer ein notwendiges Element. Daher ist es ratsam, Ihren Sozialversicherungsausweis stets sicher aufzubewahren.

Wir legen großen Wert darauf, unseren Service effizient und kostengünstig zu gestalten. Für die Nutzung unseres Dienstes fällt daher lediglich eine einmalige Gebühr in Höhe von 14,99 € (inkl. gesetzlicher MwSt.) an. Die Zahlung kann bequem per PayPal oder Kreditkarte erfolgen.

Im Ausweis sind die folgenden Informationen vermerkt: 1) Ihre Versicherungsnummer 2) Ihr Nachname, Vorname und Geburtsname 3) das Ausstellungsdatum. Die Versicherungsnummer setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: der Bereichsnummer des zuständigen Rentenversicherungsträgers, Ihrem Geburtsdatum, dem ersten Buchstaben Ihres Nachnamens, einer Seriennummer und der Prüfziffer. Es ist essenziell sicherzustellen, dass alle Informationen korrekt und aktuell sind.

Für bestimmte Branchen besteht eine gesetzliche Ausweispflicht am Arbeitsplatz. Früher war es in diesen Bereichen notwendig, den Sozialversicherungsausweis stets mitzuführen. Diese spezielle Mitführungspflicht wurde jedoch abgeschafft. Heute reicht ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel), um der Ausweispflicht nachzukommen. Die Ausweispflicht gilt insbesondere in folgenden Branchen: Baugewerbe, Gastronomie, Personenbeförderung, Spedition, Logistik und Gebäudereinigung.